Japanisches Amateurorchester JAO
20.- 24. August 2026 in Toyota (Aichi), Japan
Der Japanische Amateurorchesterverband (JAO) veranstaltet jährlich eine Orchesterwerkstatt für die Mitglieder der Amateurorchester in Japan. Aufgrund des im Jahr 1995 abgeschlossenen Partnerschaftsabkommens mit dem BDLO können jeweils bis zu 10 Streicher*innen aus BDLO-Orchestern kostenfrei teilnehmen. Dieses Jahr wird ein großes Festivalorchester organisiert.
Die Teilnehmer spielen nicht alle Stücke, sondern zwei oder drei aus der folgenden Liste. Das Aufführungsprogramm für jeden Teilnehmer wird vom „JAO- Aichi-Komitee” festgelegt.
Programm
・Richard Georg Strauss (1864-1949), Der Rosenkavalier-Suite
・Akira Ifukube (1914-2006, Japan), Symphonische Fantasie
・Joe Hisaishi (*1950, Japan), Howl’s Moving Castle (Anime-Filmmusik)
・Leoš Janáček (1854-1928), Sinfonietta
・Georg Friedrich Händel (1685- 1759), Feuerwerksmusik
Leitung: Mamoru SUZUKI
Konzertmeister: Akihiro MIURA
Zeitplan
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22. März 2026: Bewerbungsschluss
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ab April 2026: Benachrichtigung über die Teilnahme (Zusagen werden zuerst versandt)
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20. August:
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Check-in im Hotel in Toyota City
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18:00 Abendessen / Einladung durch JAO
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21. August:
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Vormittags Freizeit
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13:00 Anmeldung und JAO Eröffnungszeremonie
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14:00 Probe
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18:30 Abendessen und Feier
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22. August:
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9:30-17:00 Probe inkl. Mittagsessen (Lunch Box)
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18:30 offizieller Empfang für alle Teilnehmer*innen
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23. August:
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9:30 – 12:00 Probe
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12:00 Mittagspause (Lunch Box)
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14:00 Abschlusskonzert (Toyota City Concert Hall)
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24. August: Abreise nach dem Frühstück
Violoncelli und Kontrabässe werden bei Bedarf von den japanischen Gastgebern zur Verfügung gestellt (aber bitte eigenen Bogen mitbringen).
Die Organisation und Finanzierung der Unterbringung im Einzelzimmer und Vollverpflegung vom 20. bis 24. August 2026 übernimmt der Veranstalter (JAO). Am Freitagmittag und am Abend nach dem Konzert können die Veranstalter kein Essen anbieten.
Es wird empfohlen, sich über die Japanreise, vor allem die japanische Küche vorher gut zu informieren. Zwar ist japanisches Essen reich an Gemüse, aber vegetarisches Essen ist noch nicht überall üblich, insb. bei den Feiern, Empfängen und in der Lunchbox.
Für die Flüge und Fahrtkosten müssen die Teilnehmer selbst aufkommen.
Der Veranstalter (JAO) übernimmt keine Haftung für Unfall, Diebstahlschäden oder Krankheit.
Veranstaltungsort
Toyota city concert hall
Nishi Machi 1-200-10F, Toyota-city, Aichi Präfektur, Japan
Anreise/Access :
Flughafen Haneda (Tokio), Osaka oder Nagoya → (mit dem Shinkansen) → Nagoya Hbf. →(U-Bahn oder S-Bahn ca. 50 Minuten)→ Toyota Bahnhof
Tourist Information:
https://www.tourismtoyota.jp/en/
https://www.nagoya-info.jp/en/spot/
https://aichinow.pref.aichi.jp/en/
Unterbringung:
“AT INN Hotel Toyota”
Kitamachi 2-97 Toyota-city, Aichi Präfektur, Japan
https://toyota.atinnhotels.com/
Veranstalter
Die JAO Betreuerin für die Teilnehmer des BDLO vor Ort ist
Asako ANAYAMA
Email: a.anayama@nifty.com
Exkurs: Artenschutz-Gesetze bei Reisen mit Musikinstrumenten/Bögen
Wir möchten Sie für Ihre bevorstehende Reise nach Japan darauf aufmerksam machen, dass unter Umständen gesetzliche Bestimmungen des Artenschutzes zu beachten sind. Der BDLO ist nicht in der Lage, dazu juristisch zu beraten. Wir haben jedoch einige Hinweise aus anderen Quellen zusammengestellt und möchten Ihnen einige Erwägungen nahelegen:
Besonders problematische Materialien sind bei Instrumenten Palisander (dunkelbraunes Holz mit schwarzer Maserung) und bei Bögen Elfenbein-Kopfplatten (höchste Schutzstufe Cites App. 1) sowie Fernambuk-Stangen (Cites App. 2). Erwägen Sie daher, eine Geigenbauerin oder einen Bogenmacher aufzusuchen und dort Ihr Instrument und Ihren Bogen vorzuzeigen.
Sollten in Ihrem Instrument oder Bogen keine Materialien verbaut sein, die unter den Artenschutz fallen, erwägen Sie, sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen (vermutlich ist es in Japan auch nicht relevant, ob auf Englisch oder auf Deutsch), welche die jeweils verbauten Materialien abschließend auflistet und somit feststellt, dass keine Materialien verbaut sind, die unter den Artenschutz fallen, bestenfalls mit Fotos. Möglicherweise hilfreich könnte außerdem eine Wertbestätigung oder ein Kaufbeleg sein. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Instrumentenversicherung Auslandsreisen in diesem Umfang abdeckt.
Sollten jedoch in Ihrem Instrument oder Bogen geschützte Materialien enthalten sein, erwägen Sie, ob Sie dennoch damit verreisen möchten. In diesem Fall können Ihnen die unten verlinkten Informationen weiterhelfen. Wie in der Ausschreibung erwähnt, werden Celli und Kontrabässe ohnehin vom japanischen Orchesterverband gestellt.
Wenn Sie nicht mit Ihrem eigenen Instrument oder Bogen verreisen möchten, erwägen Sie, ob Sie stattdessen ein anderes Instrument oder einen anderen Bogen mitnehmen, in dem keine geschützten Materialien verbaut sind.
Für eine entsprechende Versicherung gegen Verlust und Beschädigung wäre zu sorgen. Im Falle einer Beschädigung wären Reparaturkosten selbstverständlich von den Teilnehmenden zu tragen.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, könnten diese Links hilfreich sein.
- Was zu beachten ist, hat der Verband bzw. die Gewerkschaft der Berufsorchester(-musiker*innen) sehr gut zusammengestellt auf seiner Website, aber vor allem auch im Praxisleitfaden
- Hilfestellung der Musikinstrumentenversicherung Sinfonima
- Informationen des Bundesamts
- Insb. auch diese Informationenen des Bundesamts unter der Überschrift „Musikinstrumentenbescheinigung“.
- Artikel in der brawoo
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