Bundesamateurorchester 2024
1. Angenommen, ich bewerbe mich im Auswahlverfahren X und bekomme dafür keine Zusage, gilt meine Bewerbung dann auch für eine andere Position mit dem gleichen Instrument, also Auswahlverfahren Z?
Antwort: Ja, in diesem Fall würden wir Ihre Bewerbung transferieren.
2. Wenn ich mich für eine Stimme mit dem Auswahlverfahren Z bewerbe, ich aber keine Orchesteraufnahme mit mir habe und mich somit selbst aufnehme, muss ich dann die Notenausschnitte aus dem Auswahlverfahren X spielen?
Antwort: Nein, Sie können ein Stück Ihrer Wahl spielen.
3. Muss ich mich selbst um die Reise von Plön nach Hamburg kümmern?
Antwort: Nein, wir organisieren Fahrgemeinschaften und nötigenfalls einen Bus-Transfer von Plön nach Hamburg
4. Kann ich bei meiner Aufnahme der Notenstellen für das Auswahlverfahren X das vorgeschlagene Youtube-Video im Hintergrund laufen lassen?
Antwort: Ja, solange Sie gut herauszuhören sind.
5. Wenn man sich im Auswahlverfahren X bewirbt und dafür keine Zusage bekommt, gilt meine Bewerbung auch für eine andere Position mit dem gleichen Instrument, also Auswahlverfahren Z. Gilt das aber auch für z.B. Bassklarintette und Klarinette oder Piccolo und Flöte?
Antwort: Ja, die Regelung wenden wir auch in diesen Fällen an. Es würde uns aber helfen, wenn Sie auch Aufnahmen hochladen können, in denen das jeweilige andere Instrument (in diesem Beispiel dann Klarinette oder Flöte) zu hören ist.